wer ist bedürftig?
Das Finanzamt erwartet, dass alle Menschen, die von uns Lebensmittel erhalten, Ihre Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung nachweisen können.
Diesen Nachweis müssen alle Kunden der Willicher Tafel mit geeigneten Unterlagen erbringen.
Bitte bringen Sie zu den jeweiligen Ausgabestellen der Willicher Tafel folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder ein anderes geeignetes Ausweisdokument
- Unterlagen, die ihre Bedürftigkeit belegen (z.B. Rentenbescheid, Bescheid des Sozialamtes, der ARGE oder auch eine Bescheinigung der Schuldnerberatung); dieser Nachweis muss spätestens beim dritten Besuch der Willicher Tafel vorliegen.