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wer ist bedürftig?


Das Finanzamt erwartet, dass alle Menschen, die von uns Lebensmittel erhalten, Ihre Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung nachweisen können.

Diesen Nachweis müssen alle Kunden der Willicher Tafel mit geeigneten Unterlagen erbringen.

Bitte bringen Sie zu den jeweiligen Ausgabestellen der Willicher Tafel folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder ein anderes geeignetes Ausweisdokument
  • Unterlagen, die ihre Bedürftigkeit belegen (z.B. Rentenbescheid, Bescheid des Sozialamtes, der ARGE oder auch eine Bescheinigung der Schuldnerberatung); dieser Nachweis muss spätestens beim dritten Besuch der Willicher Tafel vorliegen.

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